Samstag, 24. Dezember 2011

Antwort der IBG

Ein schönes Weihnachtsgeschenk machte uns die IBG mit ihrem Antwortschreiben. Es wurde nicht auf alles eingegangen, aber betont, dass wir unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen haben. 
Von Anbeginn gibt es Unstimmigkeiten über den Baubeginn, der die Frist der sechsmonatigen Bauzeit startet, IBG stellt diesen fünf Wochen später dar als er nach unserem Verständnis sein müsste. Dies ist aber entscheidend dafür, ob der Rohbau bereits geschlossen sein müsste, wie uns stets versichert wurde, "sonst hätten wir doch gar nicht mehr angefangen". Nun ist auch die Rede von branchenüblichen drei Wochen Weihnachtsferien, für uns nicht nachvollziehbar.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen