Mittwoch, 21. Dezember 2011

Beschwerdebrief

Ein Telefonat mit dem Bausachverständigen veranlasste uns dazu, einen Beschwerdebrief an die Niederlassungsleiterin zu schreiben, natürlich als Einschreiben mit Rückschein. Neben der Aufzählung der Tatsachen wurde das Einleiten rechtlicher Schritte erwähnt sowie begründet, warum ein Teil der letzten Rechnung einbehalten wurde.

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